Neuordnung des Medienrechts im Telemediengesetz (TMG)
Tja, die Neuordnung des Medienrechts im Telemediengesetz (TMG) ist meiner Meinung nach, wohl einer der größten Flüche die es in der letzten Zeit im Netzbereich gab. Spammer sind ja harmlos dagegen.
Alle Betreiber gewerblicher Webseiten müssen künftig ihre Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten sowie über deren Verarbeitung unterrichten.
Wenn man das näher betrachtet, jeder erhebt personenbezogene Daten, des eine Website hat, man denke nur an die Logfiles die auf jedem Server mitlaufen, auf Counter usw. Vielfach kann man gar nicht dafür, weil die meisten Hoster haben Standartmässig Einstellung die Zugriffe loggen.
Ja jetzt noch der Part mit der gewerblichen Website, das ist noch nicht zu 100% geklärt. Prinzipiell ist jede Website die zum Beispiel Google Adsense einbindet, eine gewerbliche Website bzw sie verfolgt gewinnbringende Absichten. Interessant auch dieses:
Breyer stellte gegenüber heise online ferner klar, dass sich die Verpflichtung zur Information der Seitenbesucher auf „jede natürliche oder juristische Person“ beziehe, „die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt“. Eingeschlossen seien somit auch private oder nicht-kommerzielle Angebote wie Weblogs.
Tja zum heulen, also erstmal eine Datenschutzerklärung rein.
Jörg - der Themenmixer
2. Februar 2007 @ 8:34
Hallo,
eure in Eile zusammenkopierte Datenschutzerklärung solltet ihr zumindest noch soweit ändern, dass darin die richtigen Domainnamen auftauchen und nicht „webdesign-in.de“ … 🙂
Grüße vom Bodensee
Jörg
Thomas Gutteck
2. Februar 2007 @ 8:56
Hallo Jörg,
da hast du natürlich Recht und ich habe es geändert, aber ich hab mich über diesen Scheiss doch so geärgert, da hab ich gedacht erstellen und Basta…
Danke
Gruss
Thomas
Jörg - der Themenmixer
2. Februar 2007 @ 13:29
Okidoki … ich weiß wie schnell man in der Aufregung sowas vergißt. Und zum Aufregen ist dieses Thema geeignet wie kein zweites …